| Untersuchungen von Internetauftritten haben ergeben, daß im Durchschnitt eine Internet-Seite 75 Tage erreichbar ist und daß auch die Maschenstruktur des Netzes eine Halbwertszeit von nur 55 Tagen aufweist - das heißt: innerhalb dieses Zeitraums wird die Hälfte der Hyperlinks im Web unbrauchbar [vgl. Nico Deussen's Aufsatz "Per Zeitmaschine in die Vergangenheit"; DIE ZEIT vom 11.04.2002: 42]. |
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Beim Zitieren von Internetquellen sind gegenüber traditionellen Printmedien drei wesentliche Unterschiede zu beachten (vgl. auch Anmerkung über das Zitieren im Web am Ende dieses Dokuments):
Die Veränderbarkeit von Internetadressen und der Inhalte von Internetseiten erschweren den Nachweis ihrer Existenz. Leser, die auf eine zitierte Internetseite verwiesen werden, können zu einem späteren Zeitpunkt des Zugriffs grundsätzlich nicht wissen, ob die Internetseite überhaupt je existiert hat und ob der vorgefundene Inhalt mit dem zitierten Inhalt übereinstimmt. Zwar gibt es die Möglichkeit, auf Web-Archive zurückzugreifen in der Hoffnung, daß der interessierte Leser dort die zitierten, zum Zeitpunkt seines Zugriffs jeoch nicht mehr existenten Web-Seiten retrospektiv wiederfindet. Eine solche Möglichkeit bietet die Suchmaschine "Alexa" von Brewster Kahle, die darauf spezialisiert ist, alle zwei Monate eine Momentaufnahme vom jeweils aktuellen Alexa-Bestand zu machen und diese in einem gewaltigen Archiv zu speichern [vgl. Internet: info.alexa.com; www.archive.org; siehe auch Referenzen am Ende dieses Dokuments]. Doch auch diese Art der Verifizierung von Internetauftritten und -seiten führt nicht immer zum Erfolg und gestaltet sich für den Benutzer eher umständlich. Eine andere Möglichkeit besteht darin, neben der Speicherung der Web-Adressen außerdem noch sogenannte Screenshots in einem eigenen publikationsbegleitenden Archiv mitzuführen. Auf diese Weise kann der Nachweis der Existenz einer bestimmten zitierten Web-Seite geführt werden, auch wenn diese Seite(n) nicht mehr existieren sollte(n). Die Angabe des Zugriffsdatums auf die Internetadresse allein reicht nicht aus, um diesen Nachweis zu führen. Im vorliegenden Fall wird der Nachweis über folgende Prozedur geführt:
Im Falle der Punkte 3 und 4 kann jedoch die Rechte (Copyright) der für den Internetauftritt verantwortlichen Person oder Institution tangiert sein. Obwohl durch ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm vom 24. August 2004 (Az 4 U 51/04) eine recht grundsätzliche Infragestellung des Urheberrechtsschutzes für Webseiten im Internet sowie dort befindlichen "individualisierten Computergraphiken" stattgefunden hat (vgl. Internetauftritt des OLG Hamm), hat sich der Verfasser dennoch um eine weitestgehende Rechtewahrung bemüht. Um etwaige Rechte nicht zu verletzen, ist - auch über technische Vorkehrungen - besondere Umsicht gefordert. In dem Falle, daß seitens von Rechteinhabern entweder ausdrücklich das Herunterladen von Internetauftritten oder Dokumenten erlaubt worden ist, werden diese Dokumente auch hier uneingeschränkt zur Verfügung gestellt. Dies gilt auch für Internetauftritte - wie etwa bei bestimmten Institutionen (UNESCO, NGO's etc.) -, bei denen davon auszugehen ist, daß Interesse an einer Verbreitung von Inhalten besteht. Diese Einschätzung wird vom Buchautor nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen. In den Fällen, wo diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, wird folgende Pozedur vorgenommen:
Der Autor hofft, mit diesem Prozedere den Interessen aller Beteiligten entsprochen zu haben.
Kaiserslautern, im Januar 2005 Bernd Streich
Referenzen: http://info.alexa.com
(Zugriff: 15.04.2002) -> Screenshot
Hinweise
über das Zitieren im Web liefert die Bibliothek der Universität
in Alberta/Canada auf der Grundlage von "Citation of Eletronic
Resources Based on Chicago Manual on Style": |