Erläuterungen über den Zugriff auf Internetquellen

 

 


Untersuchungen von Internetauftritten haben ergeben, daß im Durchschnitt eine Internet-Seite 75 Tage erreichbar ist und daß auch die Maschenstruktur des Netzes eine Halbwertszeit von nur 55 Tagen aufweist - das heißt: innerhalb dieses Zeitraums wird die Hälfte der Hyperlinks im Web unbrauchbar [vgl. Nico Deussen's Aufsatz "Per Zeitmaschine in die Vergangenheit"; DIE ZEIT vom 11.04.2002: 42].

Beim Zitieren von Internetquellen sind gegenüber traditionellen Printmedien drei wesentliche Unterschiede zu beachten (vgl. auch Anmerkung über das Zitieren im Web am Ende dieses Dokuments):

  • die Zitationen erfolgen über Internetadressen (z. B. http://www...),
  • Internetadressen können sich permanent verändern und
  • die Inhalte von Internetauftritten können steten Veränderungen unterliegen.

Die Veränderbarkeit von Internetadressen und der Inhalte von Internetseiten erschweren den Nachweis ihrer Existenz. Leser, die auf eine zitierte Internetseite verwiesen werden, können zu einem späteren Zeitpunkt des Zugriffs grundsätzlich nicht wissen, ob die Internetseite überhaupt je existiert hat und ob der vorgefundene Inhalt mit dem zitierten Inhalt übereinstimmt.

Zwar gibt es die Möglichkeit, auf Web-Archive zurückzugreifen in der Hoffnung, daß der interessierte Leser dort die zitierten, zum Zeitpunkt seines Zugriffs jeoch nicht mehr existenten Web-Seiten retrospektiv wiederfindet. Eine solche Möglichkeit bietet die Suchmaschine "Alexa" von Brewster Kahle, die darauf spezialisiert ist, alle zwei Monate eine Momentaufnahme vom jeweils aktuellen Alexa-Bestand zu machen und diese in einem gewaltigen Archiv zu speichern [vgl. Internet: info.alexa.com; www.archive.org; siehe auch Referenzen am Ende dieses Dokuments]. Doch auch diese Art der Verifizierung von Internetauftritten und -seiten führt nicht immer zum Erfolg und gestaltet sich für den Benutzer eher umständlich.

Eine andere Möglichkeit besteht darin, neben der Speicherung der Web-Adressen außerdem noch sogenannte Screenshots in einem eigenen publikationsbegleitenden Archiv mitzuführen. Auf diese Weise kann der Nachweis der Existenz einer bestimmten zitierten Web-Seite geführt werden, auch wenn diese Seite(n) nicht mehr existieren sollte(n).

Die Angabe des Zugriffsdatums auf die Internetadresse allein reicht nicht aus, um diesen Nachweis zu führen.

Im vorliegenden Fall wird der Nachweis über folgende Prozedur geführt:

  1. Angabe der originalen Internetadresse mit Verlinkung zu dieser Adresse
  2. Angabe des Zugriffsdatums
  3. Nachweis der Existenz des Internetauftritts zu dem angegebenen Zugriffdatums durch Screenshot(s)
  4. Zugriff auf das heruntergeladene Originaldokument

Im Falle der Punkte 3 und 4 kann jedoch die Rechte (Copyright) der für den Internetauftritt verantwortlichen Person oder Institution tangiert sein. Obwohl durch ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm vom 24. August 2004 (Az 4 U 51/04) eine recht grundsätzliche Infragestellung des Urheberrechtsschutzes für Webseiten im Internet sowie dort befindlichen "individualisierten Computergraphiken" stattgefunden hat (vgl. Internetauftritt des OLG Hamm), hat sich der Verfasser dennoch um eine weitestgehende Rechtewahrung bemüht. Um etwaige Rechte nicht zu verletzen, ist - auch über technische Vorkehrungen - besondere Umsicht gefordert.

In dem Falle, daß seitens von Rechteinhabern entweder ausdrücklich das Herunterladen von Internetauftritten oder Dokumenten erlaubt worden ist, werden diese Dokumente auch hier uneingeschränkt zur Verfügung gestellt. Dies gilt auch für Internetauftritte - wie etwa bei bestimmten Institutionen (UNESCO, NGO's etc.) -, bei denen davon auszugehen ist, daß Interesse an einer Verbreitung von Inhalten besteht. Diese Einschätzung wird vom Buchautor nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen.

In den Fällen, wo diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, wird folgende Pozedur vorgenommen:

  1. Sollten Leser die angegebene Internetadresse oder den Inhalt eines Internetauftritts nicht finden, wird um Kontaktaufnahme mit dem Buchautor gebeten (E-Mail an: streich@rhrk.uni-kl.de).
  2. Der Buchautor tritt mit dem interessierten Leser in Kontakt und vermittelt eine Kontaktaufnahme zum Autor bzw. zur Institution der zitierten Internetadresse.
  3. Sollte eine Kontaktierung zwischen Leser und Rechteinhaber nicht zustande kommen, wird ein Screenshot des Internetauftritts dem Leser zur Verfügung gestellt, wodurch der Nachweis der Existenz des Internetauftritts als geführt zu betrachten ist.
  4. Leser, die auf heruntergeladbare Originaldokumente Zugriff haben möchten, werden um Kontaktaufnahme mit dem jeweiligen Rechteinhaber gebeten.
  5. Der Buchverfasser wird sich - anhand vorgenannter Anfragen - bei den Rechteinhabern um die Freigabe einzelner Internetauftritte und heruntergeladener Dokumente bemühen und sukzessive im vorliegenden Internatauftritt freischalten.

Der Autor hofft, mit diesem Prozedere den Interessen aller Beteiligten entsprochen zu haben.

 

Kaiserslautern, im Januar 2005

Bernd Streich

 

 

Referenzen:

http://info.alexa.com (Zugriff: 15.04.2002) -> Screenshot
http://www.archive.org (Zugriff: 15.04.2002) -> Screenshots 1 / 2

Hinweise über das Zitieren im Web liefert die Bibliothek der Universität in Alberta/Canada auf der Grundlage von "Citation of Eletronic Resources Based on Chicago Manual on Style":
http://www.library.ualberta.ca/guides/citation/index.cfm#Cit (Zugriff: 15.08.2002) -> Screenshot